Zahlungserinnerung vor UND(!) nach Fälligkeit
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Zahlungserinnerung vor UND(!) nach Fälligkeit
Daher mein Wunsch, in BEIDEN Feldern eine Zahl eintragen zu können!
Re: Zahlungserinnerung vor UND(!) nach Fälligkeit
MAcht doch nur danach Sinn oder sehe ich hier was falsch. Schau doch mal hier ist doch beschreiben wie das mit den Zahlungserinnerungen und Mahnungen funktioniert.
Klär mich bitte auf.
P.s. Haben wir hier im Forum auch einen Vorstellungsthread, da ich noch ganz neu hier bin?
Re: Zahlungserinnerung vor UND(!) nach Fälligkeit
Nein, haben wir nicht. Herzlich Willkommen.JensT21 hat geschrieben:P.s. Haben wir hier im Forum auch einen Vorstellungsthread, da ich noch ganz neu hier bin?
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Re: Zahlungserinnerung vor UND(!) nach Fälligkeit
Schön wäre es auch, wenn man 3 Tage danach auch noch ankreuzen könnte. So hätte man eine Karenz von 6 Tagen, einen Termin zu erledigen.