Seite 1 von 1

Beweiskräftige Kontoauszüge

Verfasst: So., 07. Aug 2016 12:18
von onlinebankingdau
Als Neuling möchte ich eine Frage stellen, die in der Zukunft für mich - und andere - ein Problem werden könnte:

Ich bin Kunde der Deutschen Bank und hole mir regelmäßig die (beweiskräftigen) Kontoauszüge vom Kontoauszugdrucker. Nun sollen im nächsten Jahr 300 Filialen- auch unsere Vorort-Filiale - geschlossen werden, ob Geldautomat und Drucker verbleiben werden ist noch nicht beschlossen.
Ich könnte mir natürlich Kontoauszüge von der Hauptstelle in der Stadtmitte holen ( Parkproblem) oder per Post zuschicken lassen ( Zusatzkosten) = beides nicht ideal.
Gibt es eine Möglichkeit, mit SM 10 (nicht Bussiness) an "Beweiskräftige" Kontoauszüge zu kommen?
Aufbewahrung Handwerkerrechnungen > 2Jahre für das Finanzamt, 3 Jahre für Gewährleistung,

siehe dazu auch http://aufbewahrungsfristen.org/privat/

L.G. dau

Re: Beweiskräftige Kontoauszüge

Verfasst: Di., 09. Aug 2016 19:29
von kuddel
Unter https://www.haufe.de/steuern/finanzverw ... 72160.html findest du vom Fachverlag Haufe dazu folgende 2 Jahre alte, aber dennoch aktuelle, Meldung (gefunden am 09.08.2016, 19:31h):

"Öffnung des BMF
Mit Antwort vom 24.7.2014 führt das BMF aus, dass die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen haben, ab sofort auch elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen, wenn

der Auszug beim Eingang vom Unternehmer auf seine Richtigkeit geprüft wird und
er dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert.

Explizit zu Kontoauszügen im PDF-Format äußert sich das Ministerium jedoch nicht.

Das BMF weist aber darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden anregen, dass Kreditinstitute ihren Bankkunden für einen Zeitraum von 10 Jahren kostenlos eine Zweitschrift ihrer Kontoauszüge bereitstellen, sodass im Rahmen von Betriebsprüfungen zu keinem Zeitpunkt die Gefahr besteht, dass fehlende Auszüge nicht nachgeliefert oder verdächtige Buchungsbelege nicht durch die Zweitschrift entkräftet werden können.

Fazit

Die gelockerten Anforderungen an die Aufbewahrung von elektronischen Kontoauszügen sind zu begrüßen und durchaus zeitgemäß. Allerdings bleiben in der Sache noch viele Fragen offen, sodass zu hoffen bleibt, dass die Finanzverwaltung das Thema zeitnah mit weiteren erläuternden Weisungen erhellen wird. Der Bankenverband weist darauf hin, dass sich die Deutsche Kreditwirtschaft in Kürze zur geforderten Protokollierung beraten und dann ggf. ein erläuterndes Schreiben veröffentlichen wird.

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung: BMF, Schreiben v. 2.7.2012, IV D 2 – S 7287 a/09/10004 :003, BStBl 2012 I S. 726; Aufbewahrung und Archivierung von elektronischen Kontoauszügen: LfSt, Verfügung v. 19.5.2014, S 0317.1.1-3/3 St42; Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft: Eingabe v. 1.4.2014, verfügbar unter http://www.bankenverband.de; Antwort des BMF: Schreiben v. 24.7.2014, IV A 4 - S 0316/11/10005, veröffentlicht u.a. in Verfügung der OFD Karlsruhe v. 25.7.2014, S 0317 - St 322"

kuddel

Re: Beweiskräftige Kontoauszüge

Verfasst: Sa., 13. Aug 2016 20:20
von onlinebankingdau
@ Kuddel,

vielen Dank für die Recherche. Da ich nur ein Maschinenbaustudium hinter mir habe (lang ist es her) und keinerlei Ambitionen zu BWL hatte, ist mir nicht klar geworden, wie nachzuweisen ist, dass keine Manipulationen an den Ausdrucken oder PDF-s vorgenommen wurde (keinerlei Ahnung von Hauptbuch, Nebenbuch und doppelter Buchführung).

Tröstlich ist jedoch :
"Das BMF weist aber darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden anregen, dass Kreditinstitute ihren Bankkunden für einen Zeitraum von 10 Jahren kostenlos eine Zweitschrift ihrer Kontoauszüge bereitstellen, sodass im Rahmen von Betriebsprüfungen zu keinem Zeitpunkt die Gefahr besteht, dass fehlende Auszüge nicht nachgeliefert oder verdächtige Buchungsbelege nicht durch die Zweitschrift entkräftet werden können."

Wenn dem wirklich so ist kann im Zweifelsfall bei Bedarf ja noch der Kontoauszug angefordert werden!

L.G. dau

Re: Beweiskräftige Kontoauszüge

Verfasst: Mo., 05. Sep 2016 11:37
von Angel
onlinebankingdau hat geschrieben:"Das BMF weist aber darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden anregen.....
onlinebankingdau hat geschrieben:Wenn dem wirklich so ist kann im Zweifelsfall bei Bedarf ja noch der Kontoauszug angefordert werden!
Dazu möchte ich noch ergänzen, wenn der Thread auch schon ein paar Tage alt ist: Bitte beachte im oben genannten Quote das Wörtchen "anregen". Das bedeutet, "wäre schön, wenn ihr es kostenlos macht, müsst ihr aber nicht". Geh was Kontoauszüge betrifft lieber auf Nummer sicher, denn die Nacherstellung von Auszügen kann richtig teuer werden - und wie gesagt, siehe oben. Klär im Zweifelsfall mit deiner Bank, was die Nacherstellung kostet.