Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) – was Sie jetzt wissen sollten

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Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) – was Sie jetzt wissen sollten

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Ab dem 5. Oktober 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe im Zahlungsverkehr in Kraft: die sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP). Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Kund:innen besser vor Fehlleitungen und Betrugsversuchen zu schützen.

Was bedeutet das konkret?
Bevor eine Überweisung ausgeführt wird, muss geprüft werden, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Prüfung ist verpflichtend – sowohl für Echtzeit- als auch für Standardüberweisungen.

Die technische Infrastruktur dafür wird EU-weit zum 5. Oktober 2025 bereitgestellt. Ab diesem Zeitpunkt muss auch StarMoney in der Lage sein, die entsprechenden Rückmeldungen zu verarbeiten.

Auswirkungen der neuen Anforderungen
• Privatkunden: Bei Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Abweichungen zwischen Name und IBAN werden Ihnen angezeigt – Sie entscheiden dann selbst, ob Sie die Überweisung ausführen möchten.
• Geschäftskunden: Bei Sammelüberweisungen (z. B. über HBCI/FinTS) kann festgelegt werden, ob die Empfängerprüfung aktiviert wird (Opt-In) oder nicht (Opt-Out). Wichtig: Ein Sammelauftrag wird immer entweder vollständig ausgeführt oder vollständig abgelehnt – eine Teilverarbeitung einzelner Zahlungen ist nicht möglich.
• EBICS-Nutzer: Zahlungsaufträge, die über EBICS eingereicht werden und nicht per Opt-Out ausgenommen sind, werden durch die neue VoP-Regelung zunächst wie VEU-Aufträge behandelt.
Im Rahmen der Empfängerüberprüfung wird der Auftrag zur Prüfung bereitgestellt – einschließlich des VoP-Ergebnisses, das der Kunde aktiv bestätigen muss, bevor die weitere Verarbeitung erfolgt.
Wichtig: Diese Bestätigung ersetzt nicht eine eventuell erforderliche zweite Unterschrift.
Falls für den Auftrag zusätzliche Signaturen notwendig sind, wird er im Anschluss als regulärer VEU-Auftrag bereitgestellt und muss wie gewohnt freigegeben werden.

Welche Ergebnisse liefert die Empfängerüberprüfung?
Es können vier Rückmeldungen angezeigt werden:
1. MATCH – Name und IBAN stimmen überein
2. CLOSE MATCH – kleinere Abweichungen, z. B. Tippfehler oder ähnliche Schreibweise
3. NO MATCH – keine Übereinstimmung erkennbar
4. NOT APPLICABLE – Prüfung derzeit nicht möglich, z. B. wenn die Empfängerbank (noch) nicht teilnimmt

Wichtig für alle Nutzer:innen älterer Versionen
Wenn Sie derzeit StarMoney 13, Deluxe 13 oder Business 10 bzw. älter nutzen, beachten Sie bitte:
Diese Versionen unterstützen die gesetzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung nicht.
Ab dem 5. Oktober 2025 können Sie damit keine Überweisungen mehr durchführen.

Wir empfehlen Ihnen daher den Wechsel auf eine aktuelle Version, am besten im Abo-Modell. Damit stellen Sie sicher, dass:

• gesetzliche Anforderungen erfüllt sind,
• Sicherheits- und Funktionsupdates automatisch bereitgestellt werden,
• Sie weiterhin sicher und rechtskonform überweisen können.

Mehr erfahren
Alle Informationen zur neuen Empfängerüberprüfung, den Auswirkungen auf StarMoney sowie Hinweise zum Umstieg finden Sie in unseren FAQ.

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