info hat geschrieben: Mo., 18. Mär 2024 14:11
Die Code-Auswahl ist ja in der Desktop-Version vorgegeben.
Aber wohl eben
nicht in der Basic-Version, in deren Bereich wir uns hier befinden; s.a. Kommentar von @kuddel.
flobom hat geschrieben: Mo., 18. Mär 2024 13:14
- und grundsätzlich, ob man den SALA Code tatsächlich separat mit einer Software übermitteln soll/muss, oder ob es schlicht ein Text am Anfang vom Verwendungszweck ist?
Kommt, wie von @info bereits erwähnt, auf die jeweilige Bank an, und was sie konkret "fordern". Bei der ING wird z.B. werbewirksam auf der Homepage von "Gehaltskonto" geschrieben, und sie erwähnen für den erforderlichen Geldeingang für die Gebührenbefreiung "Gehalt/Rente/Pension" - das aber nur beispielhaft (-> z.B.). In den konkreten Bedingungen wird dann aber nur ganz allgemein von "Geldeingang" geschrieben. Eine SALA-Codierung ist somit nicht erforderlich, und auch kein bestimmtes Wort am Anfang oder im VWZ.
Also ohne die Bank und deren konkreten Bedingungen zu kennen, kann man das nicht beurteilen.
Aber davon abgesehen - auch wenn das jetzt blassphemisch klingen mag - warum sollten mich als privater Minijob-Arbeitgeber (ursprüngliche Frage von @einsteigerchen; und ich unterstelle mal die Anstellung einer Haushaltshilfe im privaten Haushalt) interessieren, welche Bedingungen für eine mögliche Gebührenbefreiung die Bank meines "Angestellten" hat? Schließlich hat sich diese Person das Konto doch selbst ausgesucht; und sich hoffentlich zuvor mit den Bedingungen des Kontos beschäftigt.
Klar, je nach persönlichem Verhältnis zum Angestellten kann man hier natürlich versuchen zu unterstützen. Aber selbst dann, wenn meine Mittel (SM Basic, oder sogar "nur" das Online-Banking meiner Bank) das nicht hergeben, dann bin ich doch sicherlich nicht verpflichtet, mich selber um eine geeignete Option (andere Software oder Bank) zu kümmern, nur um 'nem Minijobber SALA-codierte Gehaltszahlungen überweisen zu können.