Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
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Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
Ich habe bei der ING drei Geräte registriert, auf denen die Anmeldebestätigung bei Kontozugriff auf das ING-Konto erfolgen kann. Bei der Kontoauszugsabfrage über StarMoney werden jedoch nur zwei mögliche Geräte angezeigt und ausgerechnet das von mir dazu im Regelfall benutzte Smartphone ist nicht dabei. Was kann ich tun?
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Re: Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
2.) Ich habe alle ING-Konten daher bereits gekündigt, kann also nur mutmaßen, dass du ja deine Telefone bei der ING auf der Seite hinterlegst. Hier würde ich einmal die Reihenfolge dort überprüfen. Steht dein Primärhandy vielleicht an letzter Stelle? Dann würde ich die beiden anderen zunächst einmal löschen und dann mit einer Aktualisierung in SM weiterprobieren ...
Kuddel
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Re: Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
habe ein Gerät von dreien gelöscht und dadurch tauchte mein Smartphone auf - folglich liegt hier das Problem bei StarMoney, die nur zwei Geräte zur Auswahl zulassen. Ich denke immer, dass zwar die ING mit ihrer Praxis viele Probleme schaffen, aber StarMoney kriegt auch nicht alles auf die Reihe. Mein Problem ist erstmal gelöst.
Re: Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
wie kommt man nur auf so eine Schlussfolgerung?
bekanntlich wird das dargestellt, was die HBCI/FinTS-Schnittstelle liefert und dies entspricht nicht dem Webbanking/-Auftritt.
siehe diesbzgl. bspw. FAQ in Sachen Apobank: https://hilfe.starmoney.de/hc/de/articl ... r-Apo-Bank
Re: Sicherheitsabfrage bei Abruf von Kontoauszügen ING
Für den Umsatz-Abruf (oder Depot-Bestand), der über die Schnittstelle läuft, wird aber keine zusätzliche Freigabe gefordert. Um die Schnittstelle "aktiv" zu halten, ist lediglich der Login ins Online-Banking spätestens alle 90 Tage erforderlich.
Die Freigabe wird jedoch/"nur" für den Abruf der Auszüge und des Postfachs gefordert, was ja über Screenscraping erfolgt. Hier liegt es also an der Programmierung von SM, wenn nur zwei Geräte zur Auswahl angeboten werden.
Die Schlussfolgerung ist somit korrekt.