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Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: Di., 14. Jul 2020 14:05
von tomwahl
Hallo,

nachdem ich weder bei der Norisbank noch im Netz die Antwort auf folgende Frage gefunden habe bin ich für Hinweise aus der Community dankbar:

Wir machen eine längere Campingbustour durch Deutschland und in dieser Zeit kann ich die Kontoauszüge von der Norisbank mit Starmoney Business 9.0 nicht abrufen. Wie lange (seit dem letzten Abruf) ist dies möglich, gibt es hier Erfahrungswerte und/oder Fundstellen ?

Vielen Dank für Hinweise und Viele Grüße,

Tom

Re: Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: Di., 14. Jul 2020 17:31
von kuddel
Frage mal bei der Bank nach, wie lange diese die Auszüge abrufbar vorhält.

Kuddel

Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: Sa., 18. Jul 2020 01:12
von tomwahl
kuddel hat geschrieben: Di., 14. Jul 2020 17:31 Frage mal bei der Bank nach, wie lange diese die Auszüge abrufbar vorhält.
Kuddel

Auf diesen Hinweis komme ich auch selbst ... die Norisbank Hotline konnte mir da keine Auskunft geben. Zudem sind Nutzerinformationen oft hilfreicher als Hotline-Infos.
Auf die Trolle und Ihre Werbung kann ich verzichten.

Re: Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: Sa., 18. Jul 2020 05:56
von kuddel
tomwahl hat geschrieben: Sa., 18. Jul 2020 01:12 ... die Norisbank Hotline konnte mir da keine Auskunft geben.
Wer, wenn nicht die Bank selbst? Ist doch kein Staatsgeheimnis. Wahrscheinlich aber unterhält auch diese Bank eine Online-Backoffice-Hotline, die nicht nur von outgesourceten Billigcallcentern betrieben wird.

Aber auch ohne deren Hilfe findest du eine klare Aussage dazu auf der Seite der Bank - mitsamt dem Verweis auf kostenpflichtige postalische Ersatzzustellung.
Aber das kannst du gerne wegen dieser Bemerkung selber herausfinden:
tomwahl hat geschrieben: Sa., 18. Jul 2020 01:12 Auf die Trolle und Ihre Werbung kann ich verzichten.

kuddel

Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: Sa., 25. Jul 2020 21:38
von tomwahl
Antwort der Norisbank auf schriftliche Nachfrage
- Kontoauszüge seien unbegrenzt verfügbar

Das gilt ganz offensichtlich nicht für die Online abrufbaren Umsätze (und genau danach hatte ich gefragt):

Eigener Online Abruf im Norisbank Portal
- Online sind Umsätze 180 Tage zurück verfügbar

Hinweis von AlfBanCo
" Publiziert am 18. September 2019
Die Deutsche Bank und Norisbank (gemeinsames Rechenzentrum) haben die starke Kundenauthentifizierung noch nicht komplett umgesetzt. Deshalb können aktuell nur maximal die Umsätze der letzten 90 Tage abgerufen werden."
https://www.alf-banco.de/aktuelles/

Test mit AlfBanCo Testversion Edition "Spezial"
- Am 20.07.2020 waren die Kontoauszüge seit dem 21.04.2020 abrufbar

Re: Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: So., 26. Jul 2020 10:56
von audiolet
tomwahl hat geschrieben:Antwort der Norisbank auf schriftliche Nachfrage
- Kontoauszüge seien unbegrenzt verfügbar

Das gilt ganz offensichtlich nicht für die Online abrufbaren Umsätze (und genau danach hatte ich gefragt):
Wenn du Umsätze meinst, warum schreibst du denn dann im Nachgang wieder von Auszügen :?
tomwahl hat geschrieben:Test mit AlfBanCo Testversion Edition "Spezial"
- Am 20.07.2020 waren die Kontoauszüge seit dem 21.04.2020 abrufbar
OK, vielleicht wird die Umsatz-Übersicht beim Konkurenten als "Auszug/Auszüge" bezeichnet. Aber hier im SM-Forum wäre es sehr hilfreich, dich an die in SM genutzte Terminologie zu halten.

Re: Abruffrequenz zu Kontoauszügen bei Norisbank

Verfasst: So., 26. Jul 2020 11:14
von kuddel
Vielleicht ist da etwas Nachhilfe @ tomwahl nötig:

- Umsätze sind die täglich abrufbaren Kontobewegungen. Sie haben einen rein informellen Charakter und sind nicht rechtsverbindlich.

- Auszüge dagegen sind rechtlich verbindliche Umsatzdokumente, die du am Automaten ziehen, dir zuschicken - oder, als Privatperson, auch oft über SM o.ä. online beziehen kannst (elektronischer Kontoauszug).
Gemäß Beschluss des Bundesfinanzministerium 2006 ist ein elektronischer Kontoauszug, der im unveränderbaren (PDF-) Format vorliegt, einem Originalauszug von der Bank gleichzusetzen. Daher kann er als Dokument betrachtet werden – z.B. beim Finanzamt. Dieses gilt allerdings nicht für alle: Für wen die Pflicht zur Buchführung besteht, der muss damit rechnen, dass das Finanzamt bei einem elektronischen Kontoauszug eine Prüfung zur steuerlichen Anerkennung ansetzt.

Was also meinst du?

kuddel