erdbaer hat geschrieben:aber mein 10er zu dem Zeitpunkt, als ich es als Testversion installiert hatte.
Da gibt es aber zwei Punkte, die zu klären sind:
1) Hast Du denn überhaupt eine
gültige Lizenz für SM10? Nur weil Du mal eine Update-Kennung erworben hattest, ist das noch nicht der Fall. Erst durch Einlösen der Update-Kennung wird die vorhandene Lizenz der Vorversion für die neue Version freigeschaltet.
Da Du aber eingangs geschrieben hast, dass
die Lizensierung nicht funktioniert hatte, gehe ich davon aus, dass Du eben
keine gültige SM10-Lizenz hast. Und somit so-oder-so eine 'Vollversion' fällig gewesen wäre.
2) Jetzt aber doch mal angenommen, Du hattest doch eine gültige SM10-Lizenz. Und die Installation von SM12 als Testversion erfolgte zu einem Zeitpunkt, als SM10 noch updateberechtigt war, so reicht auch das nicht aus. Die Lizenzierung (= Einlösung der Update-Kennung) muss
während des Zeitraums erfolgen, in dem die Version updateberechtigt ist.
Also wenn SM10 bis zum 30.09. 23:59:59 updateberechtigt war, Du aber die Lizenzierung erst am 1.10. 00:00:01 vornehmen wolltest - so wärst Du einfach 2 Sekunden zu spät dran gewesen.
erdbaer hat geschrieben:Bisher setzte ich aber fast immer eine Version aus, hatte immer funktioniert.
Und diesmal waren es dann sogar zwei. Weil Du bisher SM9 genutzt hast, SM10 nicht genutzt und vermutlich auch nicht lizenziert hattest, und jetzt auf SM12 wechselst.
erdbaer hat geschrieben:Es grenzt an unlauteren Wettbewerb.
erdbaer hat geschrieben:Beim dritten mal gings durch. Das war dann allerdings nur noch die Drohung mit einer Klage, falls mir Nachteile durch diese Stümper entstehen.
Na, der Stümper bist ja wohl Du - weil eben
Du dich nicht um die korrekte Lizenzierung von SM10 gekümmert hattest, bzw. weil
Du den Zeitpunkt für das Lizenz-Upgrade von SM10 auf SM12 verpasst hast.
Ich wüsste auch nicht, was da 'unlauter' sein soll. Die Upgrade-Regeln sind doch eigentlich recht klar. Und da Du bereits seit Version 2 dabei bist, sollte Dir das mit der zeitlich begrenzten Upgrade-Berechtigung für das Upgrade auf Version "x+2"doch sicherlich nicht unbekannt sein.
erdbaer hat geschrieben:Ab morgen wird dann eben keine Rechnung mehr bezahlt.
Jetzt sollen also auch noch die Gäubiger unter
Deiner Unfähigkeit leiden? Also entweder aufs Online-Banking-Portal der Bank ausweichen, oder kurzfristig eine 'Vollversions'-Lizenz erwerben, und nachträglich schauen, ob noch eine Erstattung der Kosten für das SM12-Update machbar ist. Wobei ich ... (ach nee, das führe ich mal lieber nicht weiter aus
)